Bergzehnt
Der Bergzehnt ist die historische Bezeichnung fĂŒr die Steuer auf die Gewinnung bergfreier BodenschĂ€tze. Heute wird diese als Förderabgabe bezeichnet und betrĂ€gt nach Bundesberggesetz zehn Prozent des Marktwerts der geförderten bergfreien BodenschĂ€tze. Der Ausdruck Bergzehnt ist schon im 13. Jahrhundert bezeugt und weist auf einen Anteil von 10 % des Wertes hin.
Die Abgaben aus der Mineralgewinnung wurden als direkte Steuer an den EigentĂŒmer der Bergregals abgefĂŒhrt, also in der Regel an den Landesherrn. Sie waren die Gegenleistung fĂŒr die Konzession. Ein anderer Ausdruck ist BerggefĂ€lle. DarĂŒber hinaus konnte es weitere Abgaben wie die HĂŒttenzinsen oder HĂŒttenkosten fĂŒr die VerhĂŒttung in herrschaftlichen SchmelzhĂŒtten geben.
In anderer Bedeutung wurde der Begriff auch fĂŒr Abgabe des Kirchenzehnten bei der Weinlese im Weinbau verwendet.[1]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Bergzehnt, in: Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der Ă€lteren deutschen Rechtssprache, Band 2, Weimar 1935, hier nach der Online-Ausgabe.