Ladungssicherung
Ladungssicherung bezeichnet in der Logistik und im Verkehrswesen das Sichern von Ladungen (FrachtgĂŒtern) im StraĂen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden physikalischen BewegungskrĂ€fte und gilt der Verkehrssicherheit.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Diese KrĂ€fte treten z. B. im StraĂentransport beim Beschleunigen nach hinten, beim Bremsen in Fahrtrichtung (TrĂ€gheit der Masse), beim Durchfahren von Kurven zu den Seiten (Zentrifugalkraft vs. Zentripetalkraft) und auf unebenen StraĂen vertikal auf (ebenfalls aufgrund der MassentrĂ€gheit). UngenĂŒgend oder falsch angebrachte sowie fehlende Ladungssicherung fĂŒhrt oft zu einer Ladungsverschiebung[1] und damit auch zu einer GefĂ€hrdung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Geschichte der Ladungssicherung[2] ist ein kontroverses Thema im gewerblichen GĂŒterkraftverkehr. Bis 1990 wurde sie als Unterrichtsfach bei der Berufskraftfahrerausbildung wenig behandelt. Die Medien wurden jedoch aufmerksam, wenn ein schwerer Verkehrsunfall wegen eindeutiger mangelhafter Ladungssicherung passierte.
Im Jahr 1999 wurde zum ersten Mal das Thema Ladungssicherung öffentlich in der Juli-Ausgabe der Berufskraftfahrer-Zeitung behandelt. Der Autor Alfred Lampen informierte in diesem Artikel ĂŒber Reibung, unterschiedliche Zurrmittel sowie die Belastbarkeit von Nutzfahrzeug-Aufbauten und Ă€uĂerte den Wunsch, dass jeder Berufskraftfahrer die Ladungssicherung erlernen sollte. In den folgenden Monaten verfasste Lampen aufgrund der positiven Resonanz weitere Fachartikel zur Ladungssicherung, wobei die Themen Recht, Physik, Fahrzeugaufbauten, Zurrmittel, Arten der Ladungssicherung und ihre Berechnung ausfĂŒhrlich behandelt wurden. Aufgrund der Artikelserie in der Berufskraftfahrer-Zeitung gab es 2001 den AnstoĂ, das Thema zu vertiefen, und im Juli 2001 konnte der Verlag GĂŒnter Hendrisch das von Alfred Lampen verfasste 300-seitige Fachbuch âLadungssicherungâ â Der Leitfaden fĂŒr die Praxis â herausbringen.
Ein weiterer Erfolg wurde verbucht, als 2002 die VDI-Richtlinie VDI 2700a als âAusbildungsnachweis Ladungssicherungâ in Kraft trat. Es musste ein Schulungsnachweis von 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten erbracht werden. Die EuropĂ€ischen Normen EN 12195-2 âZurrgurteâ, EN 12195-3 âZurrkettenâ und EN 12642 âAufbauten an Nutzfahrzeugenâ wurden eingefĂŒhrt.
Auf der 59. IAA wurde www.ladungssicherung.de[3] als Homepage vorgestellt und Kögel brachte das von Alfred Lampen verfasste âLaSi-Checkâ-Heft heraus. Im folgenden Jahr veröffentlichte der Verlag GĂŒnter Hendrisch zusĂ€tzlich zum Fachbuch âLadungssicherungâ die von Alfred Lampen verfasste 80-seitige Fachzeitschrift âLaSi-Infoâ und die 36-seitige SonderbroschĂŒre âLaSi-Tippâ. Lampen gelang es aufgrund seiner Erfahrung als Polizeibeamter der Autobahnpolizei Beispiele der mangelhaften Ladungssicherung anhand von echten UnfĂ€llen praxisnah zu erlĂ€utern. Behandelt wurden in LaSi Info: Kranteile, Betonbauteile, GetrĂ€nke, Walzbleche, palettierte Ladungen, Kettenbagger, Stahlladungen und die falsche Lastverteilung.
In einer Artikel-Serie wurde 2004 in der LaSi-Info die Reihe Echte UnfĂ€lle durch falsche Ladungssicherung fortgefĂŒhrt, da Nachholbedarf vorhanden war und die Serie gut ankam. Hier wurde die Schilderung des Unfallherganges und die Analyse der Unfallursache betrachtet. Es wurden zusĂ€tzlich Abroll- und AbsatzbehĂ€lter, palettierte Steine, Papierrollen und Formatpapier, Holzpakete, sowie Ladungen in Kleintransportern untersucht. Die europĂ€ischen Normen: EN 12195-1 âBerechnungen von ZurrkrĂ€ftenâ, die EN 12195-4 âZurrdrahtseileâ und die nationale DIN 75410-3 âLadungssicherung im Kastenwagenâ wurden Vorschrift. ZusĂ€tzlich wurde durch den Verlag GĂŒnter Hendrisch die von Alfred Lampen verfasste BroschĂŒre âTransporter-INFOâ herausgegeben. Zum schnellen kompakten Nachschlagen erschien fĂŒr den Fahreralltag das 100-seitige Heftchen: âLaSi-Guideâ, welches die wichtigsten Adressen und Telefonnummern zur Ladungssicherung enthielt. Ein Jahr spĂ€ter befasste man sich in der LaSi-Info mit der Anwendung von Zurrmitteln, Sperrbalken sowie Sperrstangen im Fahrzeugaufbau und deren vielfĂ€ltigen Einsatzmöglichkeiten. Die BroschĂŒre enthielt viele Beispiele und Bilder, um der alltĂ€glichen Praxis gerecht zu werden.
Im Jahr 2006 gab es neue VDI-Richtlinien: VDI 2700 Bl.3.1 âGebrauchsanleitung fĂŒr Zurrmittelâ, VDI 2700 Bl. 3.2 âEinrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherungâ, VDI 2700 Bl. 6 âZusammenladung von StĂŒckgĂŒternâ, VDI 2700 Bl. 9 âLadungssicherung von hart gewickelten Papierrollenâ und VDI 2700 Bl. 11 âLadungssicherung von Betonteilenâ. Die LaSi-Info befasste sich ausfĂŒhrlich und praxisbezogen mit der Ladungssicherung von hart gewickelten Papierrollen, wobei viele Bilder vor allem mit den âAntirutschmattenâ als wichtiges zusĂ€tzliches Hilfsmittel gezeigt wurden. Das nĂ€chste Jahr stand ganz im Zeichen des Fahrzeugaufbaus, denn es gab eine ĂŒberarbeitete EuropĂ€ische Norm EN 12642 âAufbauten an Nutzfahrzeugenâ, die zusĂ€tzlich mit dem Zertifikat âCode XLâ versehen wurde. Das Fachbuch: âLadungssicherungâ erhĂ€lt in der 6. Auflage die neusten Vorschriften.
Im Jahr 2008 wurde das Thema Ladungssicherung in der LaSi-Info breiter gefĂ€chert und ganz Europa war beinhaltet. Die BroschĂŒre âTransporter-INFOâ erhielt eine Neuauflage und die Richtlinie VDI 2700 Bl. 16 âLadungssicherung bei Transportern bis zu 7,5 t zGGâ wurde ausfĂŒhrlich dargestellt. 2009 entstanden weitere neue Richtlinien und Normen. In Kraft gesetzt wurden: VDI 2700 Bl. 8.1 âSicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Fahrzeugtransporternâ, VDI 2700 Bl. 12 âLadungssicherung von GetrĂ€nkeproduktenâ, VDI 2700 Bl. 15 âRutschhemende Materialienâ, VDI 2700 Bl. 16 âLadungssicherung bei Transportern bis zu 7,5 t zGGâ sowie VDI 2700 Bl. 17 âLadungssicherung von AbsetzbehĂ€ltern auf Absetzkipperfahrzeugen und deren AnhĂ€ngernâ. Die Ladungssicherungs-Angelegenheiten wurden Ausbildungsbestandteil beim Berufskraftfahrer und im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz eingefĂŒgt.
Im Januar 2011 wurde VDI 2700 Bl. 19 âLadungssicherung auf StraĂenfahrzeugen - Gewickeltes Band aus Stahl, Blechen und Formstahlâ. veröffentlicht.
Rechtliche Grundlagen (StraĂentransport in Deutschland)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der § 22 der StraĂenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren LĂ€rm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff.[4]) zu beachten.
Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader.[5] VerstöĂe können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit BuĂgeldern in Höhe von 50 bis 150 Euro geahndet und 1 bis 2 Punkten im Fahreignungsregister eingetragen werden. Kommt also zur mangelnden Ladungssicherheit noch eine GefĂ€hrdung oder ein Sachschaden hinzu, wird zusĂ€tzlich ein Punkt fĂ€llig. Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 âLadungssicherung auf StraĂenfahrzeugenâ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche KrĂ€fte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsĂ€tzlich auf StraĂenfahrzeugen gesichert werden kann.
Die Richtlinien werden bei ĂberwachungsmaĂnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei StreitfĂ€llen vor Gericht herangezogen.
Keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Richtlinien und Vorschriften aus dem Transportgewerbe und der Industrie zur Ladungssicherung sind auch fĂŒr Privattransporte verbindlich. Die Betreiber von BaumĂ€rkten werden indirekt ĂŒber die Mithaftung des Disponenten angehalten, exakte Gewichtsangaben auf den Lieferpapieren zu vermerken, damit der private Fahrer schnell und sicher erkennen kann, ob er sich noch im Bereich der zulĂ€ssigen Nutzlast seines Fahrzeuges oder AnhĂ€ngers bewegt.
Urteile zur Ladungs- und Beförderungssicherheit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Absender ist laut § 412 I 1 HGB verpflichtet, das Gut beförderungssicher zu beladen bzw. zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen, wenn sich aus den UmstĂ€nden oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt. Der FrachtfĂŒhrer darf nur mit der betriebssicheren Verladung am öffentlichen StraĂenverkehr teilnehmen. Die Verladung ist als beförderungssicher zu betrachten, wenn das Frachtgut z. B. im Lkw auf der LadeflĂ€che so verstaut und befestigt wurde, dass es nicht durch andere EinflĂŒsse z. B. im StraĂenverkehr beschĂ€digt wird. Das Frachtgut muss vor allem gegen alle Möglichkeiten im vertragsrechtlichen Verlauf des Transports gesichert werden.[6]
In der Rechtsprechung wurden in der Ladungs- und Beförderungssicherheit einige Voraussetzungen ausgearbeitet:
- Die Beladung muss einer durch Dritte ausgelösten Notbremsung standhalten (OLG DĂŒsseldorf, Urteil vom 2. April 1984, AZ: 1 U 116/83)
- Ladungen mĂŒssen ausreichend gegen Fliehkraft in den Kurven gesichert werden (OLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 1990, AZ: 6 U 240/89; OLG DĂŒsseldorf, Urteil vom 21. April 1994, AZ: 18 U 53/93)
- Schwere GĂŒter mĂŒssen wegen der Rutschgefahr in Kisten auf den LadeflĂ€chen der Lastkraftwagen verkeilt und verzurrt werden (OLG Hamm, Urteil vom 31. MĂ€rz 1980, AZ: 18 U 34/78)
- Das Gut muss gegen ĂŒblichen Transport, nicht aber gegen UnfĂ€lle geschĂŒtzt werden (OLG Köln, Urteil vom 23. September 1997, AZ: 22 U 93/97)
- Das Stahlcoil muss nicht nur auf einer Spezialeisenplatte fest verzurrt sein, sondern muss auch gegen Verrutschen auf der LadeflĂ€che des Lkw gesichert werden (OLG DĂŒsseldorf, Urteil vom 21. April 1994, AZ: 18 U 53/93)
- Die SchaltschrĂ€nke mĂŒssen ausreichend gegen ein Verrutschen und durch die FahrbahnstöĂe ausgelöste VertikalkrĂ€fte gesichert werden (OLG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 1986, AZ: 6 U 36/86)
- Auf die erforderliche Befestigung darf nicht verzichtet werden, wenn z. B. der FrachtfĂŒhrer das notwendige Befestigungsmaterial (Spanngurte) nicht mitfĂŒhrt (LG GieĂen, Urteil vom 20. November 2002, AZ: 1 S 233/02)
KrĂ€fte im Fahrbetrieb (StraĂentransport)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Prinzip der Ladungssicherung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ladungssicherung muss die KrĂ€fte kompensieren, die im normalen Fahrbetrieb auftreten können und dazu zĂ€hlen Vollbremsungen, plötzliche Ausweichmanöver und schlechte Wegstrecken, nicht aber VerkehrsunfĂ€lle. Eine Ladung ist nur dann ausreichend gesichert, wenn sie durch die SicherungsmaĂnahmen gezwungen wird, in jeder Fahrsituation das zu tun, was das Fahrzeug tut.
Die Gewichtskraft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Gewichtskraft ist die Kraft, mit der die Ladung auf eine horizontale LadeflĂ€che drĂŒckt. In der Ladungssicherung wird diese Kraft in Deka-Newton (daN) angegeben, wobei ein daN etwa einem kg entspricht.
Beispiel: Eine Ladung mit einem Gewicht von 10.000 kg drĂŒckt mit einer Gewichtskraft von etwa 10.000 daN auf die LadeflĂ€che.
Massenkraft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Massenkraft ist die Kraft, mit der die Ladung beim Bremsen nach vorn, in Kurven zur Seite und beim Beschleunigen nach hinten drĂŒckt. Sie ist die Ursache dafĂŒr, dass die Ladung gesichert werden muss. Die VDI-Richtlinien 2700 ff. und die EuropĂ€ischen Normen zur Ladungssicherung geben vor, dass die Ladung in Fahrtrichtung mit 80 % ihrer Gewichtskraft, zu den Seiten und nach hinten mit 50 % ihrer Gewichtskraft zu sichern ist.
Beispiel: Bei einer Ladung mit einer Gewichtskraft von 10.000 daN wirken bei einer Vollbremsung 80Â % (8.000 daN) als Massenkraft in Fahrtrichtung.
Reibungskraft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Reibungskraft ist die Kraft, die zwischen der Ladung und ihrer Unterlage wirkt und dabei grundsĂ€tzlich einer Massenkraft entgegen gerichtet ist. Die IntensitĂ€t der Reibung wird in der Ladungssicherung als Reibbeiwert ” angegeben. FĂŒr viele Materialpaarungen gibt es mittlerweile Tabellen mit ihrem jeweiligen Reibbeiwert. In der tĂ€glichen Ladesituation kann man sich mit folgenden drei Werten behelfen:
- Metall auf Holz: Ό = 0,2; entspricht 20 % Ladungssicherung durch Reibung
- Holz auf Holz: Ό = 0,3 entspricht 30 % Ladungssicherung durch Reibung
- Antirutschmatte: Ό = 0,6 entspricht 60 % Ladungssicherung durch Reibung.
Diese Werte sind jedoch nur grobe Anhaltswerte und sie sind nur auf besenreinen LadeflĂ€chen und bei fettfreien OberflĂ€chen anzuwenden. Bei genauer Ăberlegung wird klar, welch herausragende Bedeutung der Reibbeiwert und damit die Reibungskraft bei der Ladungssicherung hat.
Beispiel: Bei einer Ladung StahlfÀssern mit einer Gewichtskraft von 10.000 daN auf Siebdruckboden (Reibbeiwert: ” = 0,2) werden 20 % (2.000 daN) durch die Reibungskraft gesichert.
Sicherungskraft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Sicherungskraft ist die Kraft, die erforderlich ist, um die Ladung gegen die MassenkrÀfte zu sichern.
Die verbleibende Sicherungskraft ist die Widerstandskraft, die zusÀtzlich zur Reibungskraft aufzubringen ist, um die Ladung gegen die MassenkrÀfte zu sichern und sie errechnet sich aus der Massenkraft minus der Reibungskraft.
Beispiel: Bei einer Ladung StahlfÀssern mit einer Gewichtskraft von 10.000 daN auf Siebdruckboden werden 20 % (2.000 daN) durch die Reibungskraft gesichert. Die verbleibende Sicherungskraft betrÀgt somit in Fahrtrichtung 60 % (80 % - 20 % = 60 %), seitlich bzw. entgegen der Fahrtrichtung 30 % (50 % - 20 % = 30 %) der Gewichtskraft.
Ladungsverschiebung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Als Ladungsverschiebung im Transportwesen versteht man eine ungewollte OrtsverĂ€nderung des Frachtgutes wĂ€hrend des Transports. Dies wird durch die KrĂ€fte verursacht, die wĂ€hrend des Transports auftreten können. Neben den BeschleunigungskrĂ€ften durch das Abbremsen, Anfahren sowie Kurvenfahrten können dies auch Schwingungen sein, die beim Befördern entstehen. Im Schiffsverkehr kommt auch noch schwerer Seegang und bei der Eisenbahn das Rangieren ĂŒber Ablaufberge in Betracht. FĂŒr Ladegutverschiebung ist aber auch immer eine ungenĂŒgende, falsche oder nicht angebrachte Ladungssicherung verantwortlich. Es kann auch sein, dass die Sicherungsmittel infolge fehlenden Kantenschutzes durchgescheuert werden und dadurch ihre Aufgabe nicht mehr erfĂŒllen können.
Durch die Verschiebung des Ladegutes kann der Schwerpunkt des Fahrzeuges so verĂ€ndert werden, dass es sogar umkippen kann. Des Weiteren kann auch die Fahrzeugumgrenzung ĂŒberschritten und damit beispielsweise der Gegenverkehr gefĂ€hrdet werden. Die Verschiebung kann dazu fĂŒhren, dass Ladegut verloren wird. Die Ladungsverschiebung ist oft der Grund fĂŒr schwere UnfĂ€lle, die bis zum Untergang eines Schiffes gehen können.
HĂ€ufigste Ursache ist die falsche Lastverteilung (lĂ€ngsmittig bei gleichschweren StĂŒcken), die schlechte Sicherung (z. B. Niederzurren oder Nichtbeachtung des Lastverteilungsplanes).[7]
Transportfahrzeuge (StraĂentransport)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aufbaufestigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Richtlinie VDI 2700 fordert, dass die Stirnwand, die BordwĂ€nde und die RĂŒckwand der Transportfahrzeuge ausreichend dimensioniert sind. Sie gibt dabei allerdings nicht vor, welchen konkreten Belastungen diese Bauteile standhalten mĂŒssen. Diese Vorgaben enthĂ€lt die europĂ€ische Konstruktionsnorm EN 12642 (in Deutschland DIN EN 12642).
FĂŒr Aufbauten an Lastkraftwagen und AnhĂ€ngern, die vor April 2002 hergestellt wurden, gab es keine nationalen oder internationalen Konstruktionsnormen.
FĂŒr Lastkraftwagen und AnhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse (zGM) ĂŒber 3,5 t, die ab Dezember 2001 hergestellt wurden, galten die Aufbaufestigkeiten der europĂ€ischen Konstruktionsnorm EN 12642 (in Deutschland DIN EN 12642:2002-04).
Aufbauten an Nutzfahrzeugen, die seit November 2016 hergestellt werden, unterliegen der ĂŒberarbeiteten EN 12642:2016-11 (in Deutschland DIN EN 12642:2017-03). Diese Norm gilt jetzt auch fĂŒr Aufbauten an Nutzfahrzeugen mit einer zGM unter 3,5 t.
Zudem definiert die Norm den Standardaufbau (Code L) und den verstÀrkten Aufbau (Code XL).
So mĂŒssen nach EN 12642 Code L
- StirnwĂ€nde 40 % der Nutzlast (maximal geforderte PrĂŒfkraft 5000 daN),
- SeitenwÀnde
- 30Â % der Nutzlast (Kofferaufbau, Hamburger Verdeck (Pritschenwagen) mit Planenverdeck; 24Â % Bordwand / 6Â % Plane), bzw.
- 15Â % der Nutzlast (Seitenplanenaufbau bzw. Curtainsider; nach EN 12642:2017-03), oder
- 0Â % der Nutzlast (Seitenplanenaufbau; nach EN 12642:2007-01; nur Wetterschutz - keine Ladungssicherung),
- RĂŒckwĂ€nde 25 % der Nutzlast (maximal geforderte PrĂŒfkraft 3100 daN)
aushalten.
Bei verstĂ€rktem Aufbau nach der EN 12642 Code XL mĂŒssen
- Stirnwand 50Â % der Nutzlast,
- Seitenwand 40Â % der Nutzlast (Kofferaufbau, Hamburger Verdeck, Seitenplannenaufbau),
- RĂŒckwand 30Â % der Nutzlast
aushalten.
PrĂŒfzertifikate ĂŒber die aufzunehmenden KrĂ€fte sollten mitgefĂŒhrt werden. Darin steht u. a. fĂŒr welche LadegĂŒter und unter welchen Voraussetzungen der Fahrzeugaufbau in der Lage ist, die Ladung ohne zusĂ€tzliche MaĂnahmen zu sichern.
Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die EN 12640 regelt die Ausstattung der Fahrzeuge mit Zurrpunkten. Sie gilt fĂŒr Nutzfahrzeuge und intermodale Ladeeinheiten zur GĂŒterbeförderung. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die ausschlieĂlich fĂŒr die Beförderung von SchĂŒttgĂŒtern bestimmt sind sowie Fahrzeuge fĂŒr die Beförderung spezieller GĂŒter mit besonderen Anforderungen an die Ladungssicherung. Ebenfalls ausgenommen sind Lieferwagen (Kastenwagen) nach ISO 27956.
Die Norm wurde zum Mai 2020 ĂŒberarbeitet und regelt jetzt auch die Ausstattung intermodaler Ladeeinheiten (WechselbehĂ€lter und kranbare SattelanhĂ€nger) nicht aber ISO Frachtcontainer der Serie 1.
Erfasst werden seit der Ăberarbeitung auch Nutzfahrzeuge mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von weniger als 3,5 t. Weiterhin regelt die Norm jetzt nicht mehr nur Pritschenaufbauten, sondern sie betrifft auch andere Nutzfahrzeuge, wie zum Beispiel Kofferaufbauten mit oder ohne KĂŒhlung.
GemÀà der alten Norm musste der Zurrwinkel α, der von der LadeflÀche hoch zum Zurrmittel gemessen wird, mindestens 30° betragen. GemÀà der neuen DIN EN 12640 darf dieser Zurrwinkel jetzt zwischen 0° und 90° liegen. Diese Regelung betrifft die Einzel-Zurrpunkte und die Mehrpunkt-Zurrsysteme.
| Fahrzeuggesamtmasse | Mindestzurrkraft (LC) |
|---|---|
| Bis 750 kg | 400 daN |
| ĂŒber 750 kg bis 3.500 kg | 600 daN |
| ĂŒber 3.500 kg bis 7.500 kg | 800 daN |
| ĂŒber 7.500 kg bis 12.000 kg | 1.000 daN |
| ĂŒber 12.000 kg | 2.000 daN |
| intermodale Ladeeinheiten | 2.000 daN |
Ladungssicherungsmittel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unter dem Oberbegriff Ladungssicherungsmittel fallen die Zurrmittel wie Zurrgurte, Zurrketten und Zurrdrahtseile sowie die Einrichtungen und die Hilfsmittel zur Ladungssicherung.
Zurrgurte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
GemÀà der EuropĂ€ischen Norm EN 12195-2 âZurrgurte aus Chemiefasernâ ist ein Zurrgurt eine Vorrichtung zur Ladungssicherung, die aus einem textilen Gurtband mit einer Ratsche oder einer Gurtbandklemme besteht und ĂŒberwiegend mit Zurrhaken versehen ist. In der Anwendung unterscheidet man grundsĂ€tzlich zwei Zurrgurtsysteme: Einteilige Zurrgurte, bestehend z. B. aus einem Gurtband mit einer Gurtbandklemme ohne Zurrhaken. Diese AusfĂŒhrung wird zum BĂŒndeln oder Umreifen von Ladungsteilen genutzt. Zweiteilige Zurrgurte, bestehend aus einem langen Gurtband mit Haken (Losende) und einem kurzen Gurtband mit Ratsche und Haken (Festende). Diese AusfĂŒhrung wird zum Niederzurren und zum Direktzurren eingesetzt.
Das Gurtband wird ĂŒberwiegend aus Polyester (PES) hergestellt, in wenigen FĂ€llen auch aus Polypropylen (PP). oder Polyamid (PA). Als Spannelement kommen Kurzhebelratschen, Langhebelratschen, Zurrgurtwinden und Gurtbandklemmen zum Einsatz. Kurzhebelratschen, auch Druckratschen genannt, können VorspannkrĂ€fte von 200 bis 350 daN erreichen. Langhebelratschen erreichen 500 daN, neueste Produkte auch bis zu 720 daN Vorspannkraft.
Zurrgurte mĂŒssen mit einem rechteckigen, dauerhaft bestĂ€ndigen Kennzeichnungsetikett versehen sein, dessen Farbe sich nach dem Werkstoff des Gurtbandes richtet (Polyester (PES) = blau, Polypropylen (PP) = braun sowie Polyamid (PA) = grĂŒn).
Auf diesem Etikett mĂŒssen u. a. folgende Angaben enthalten sein: Die Zurrkraft LC (Lashing Capacity), die maximal in den Zurrgurt eingeleitet werden darf; die normale Handkraft SHF (Standard Hand Force), die zum Spannen der Ratsche aufzuwenden ist und die normale Spannkraft STF (Standard Tension Force), die beim Spannen der Ratsche mit normaler Handkraft von 50 daN als Vorspannkraft im Zurrmittel wirkt. Weiterhin mĂŒssen die Dehnung, das verwendete Gurtmaterial, das Herstellungsjahr sowie Name oder Kennzeichen des Herstellers oder Lieferers auf dem Etikett angegeben sein.
Zurrgurte haben kein Verfallsdatum und dĂŒrfen so lange eingesetzt werden, bis sie ablegereif sind. Ablegereife heiĂt, dass beim Erreichen festgelegter VerschleiĂmerkmale, z. B. Risse oder Einschnitte im Gurtband, BrĂŒche bzw. Verformungen an Ratsche oder Gurthaken, aber auch beim Fehlen des Kennzeichnungsetiketts, der Zurrgurt auĂer Betrieb zu nehmen ist, also nicht mehr zur Ladungssicherung eingesetzt werden darf.
Zurrketten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
GemÀà der EuropĂ€ischen Norm EN 12195-3 âZurrkettenâ ist eine Zurrkette eine Vorrichtung zur Ladungssicherung, die aus einem Spannelement und einer Kette mit oder ohne Verbindungselementen besteht.
In der Anwendung unterscheidet man zwei AusfĂŒhrungen: Zurrketten mit integriertem Spannelement sowie Zurrketten mit separatem Spannelement. Zur Ladungssicherung, ausgenommen bei Langholztransporten, dĂŒrfen nur kurzgliedrige Ketten verwendet werden. Alle Zurrketten mĂŒssen mindestens der GĂŒteklasse 8 entsprechen.
Als Spannelement kommen Spindelspanner und Mehrzweck-RatschzĂŒge (HubzĂŒge) zum Einsatz. Spindelspanner können VorspannkrĂ€fte bis 4000 daN, Mehrzweck-RatschzĂŒge bis 6000 daN erreichen.
Zurrketten mĂŒssen mit einem rechteckigen KennzeichnungsanhĂ€nger aus Metall versehen sein, der u. a. folgende Angaben enthalten muss: die Zurrkraft LC (Lashing Capacity), die maximal in die Zurrkette eingeleitet werden darf; die normale Spannkraft STF (Standard Tension Force), die beim Spannen mit normaler Handkraft von 50 daN als Vorspannkraft im Zurrmittel wirkt; sowie Name oder Kennzeichen des Herstellers oder Lieferers.
Zurrketten haben kein Verfallsdatum und dĂŒrfen so lange eingesetzt werden, bis sie ablegereif sind. Ablegereif heiĂt, dass beim Erreichen festgelegter VerschleiĂmerkmale, z. B. Anrisse, BrĂŒche, starke Korrosion bzw. starker VerschleiĂ oder plastische Verformung an Kette, Spann- oder Verbindungselementen, aber auch beim Fehlen des KennzeichnungsanhĂ€ngers, die Zurrkette auĂer Betrieb zu nehmen ist.
Zurrdrahtseile
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]GemÀà der EuropĂ€ischen Norm EN 12195-4 âZurrdrahtseileâ ist ein Zurrdrahtseil eine Vorrichtung zur Ladungssicherung, die aus einem Drahtseil mit oder ohne Verbindungsteilen und aus einem Spannelement besteht.
Als Spannelement kommen Seilwinden und Mehrzweck-KettenzĂŒge (HubzĂŒge) zum Einsatz.
Zurrdrahtseile mĂŒssen mit einem rechteckigen KennzeichnungsanhĂ€nger aus Metall versehen sein, der u. a. folgende Angaben enthalten muss: die Zurrkraft LC (Lashing Capacity), die maximal in das Zurrdrahtseil eingeleitet werden darf; die normale Spannkraft STF (Standard Tension Force), die beim Spannen mit normaler Handkraft von 50 daN als Vorspannkraft im Zurrmittel wirkt, sowie Name oder Kennzeichen des Herstellers oder Lieferers.
Zurrdrahtseile haben kein Verfallsdatum und dĂŒrfen so lange eingesetzt werden, bis sie ablegereif sind. Ablegereif heiĂt, dass beim Erreichen festgelegter VerschleiĂmerkmale, z. B. Anrisse, BrĂŒche, starke Korrosion bzw. starker VerschleiĂ an Spann- oder Verbindungselementen, aber auch Quetschungen oder starker Drahtbruch sowie beim Fehlen des KennzeichnungsanhĂ€ngers, das Zurrdrahtseil auĂer Betrieb zu nehmen ist.
Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Auswahl an Einrichtungen und Hilfsmitteln zur Ladungssicherung ist sehr vielfĂ€ltig und wird in der VDI-Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.2 behandelt. Es sind z. B. Schienen-, Steck- oder Regalsysteme, Sperrbalken, Keile, TrennwĂ€nde, Netze und Planen, Staupolster (Airbags), Abstandhalter, rutschhemmende Materialien (Antirutschmatten, Antirutschböden), Kantenschutzmittel, ZwischenwandverschlĂŒsse (Klemmbretter), aufgestellte Europaletten u. a. Allgemein gilt, dass sie in der Lage sein mĂŒssen, die zur Sicherung der Ladung erforderlichen KrĂ€fte aufzunehmen.
Ladungssicherungsmittel sind in Deutschland nach Vorgabe der VDI 2700 jĂ€hrlich durch eine befĂ€higte Person zu prĂŒfen.
Arten der Ladungssicherung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Ladung zu sichern ist; wie und womit sagt er nicht. Die Normen und Regeln der Technik beschreiben zwar die grundsĂ€tzlichen und die besonderen Methoden der Ladungssicherung, die Entscheidung darĂŒber, welche MaĂnahmen im Einzelfall tatsĂ€chlich getroffen werden, obliegt jedoch dem Anwender, der grundsĂ€tzlich zwischen den folgenden Möglichkeiten wĂ€hlen kann.
KraftschlĂŒssige Ladungssicherung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die kraftschlĂŒssige Sicherung durch Niederzurren ist die hĂ€ufigste Sicherungsart. Beim Niederzurren wird die Ladung durch die Vorspannkraft der Zurrmittel auf die LadeflĂ€che gepresst, wodurch die Reibungskraft zwischen der Ladung und ihrer AuflageflĂ€che verstĂ€rkt wird. Die Reibungskraft sichert die Ladung gegen Verrutschen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Vorspannkraft (STF, Standard Tension Force), die alleinig durch das Spannelement der verwendeten Zurrmittel, z. B. einer Ratsche, aufgebracht wird. Der Einsatz von rutschhemmendem Material (z. B. Antirutschmatten) kann diesen Effekt verstĂ€rken.
Der Nachteil des Niederzurrens liegt darin, dass oftmals sehr hohe VorspannkrĂ€fte im Zurrmittel aufgebracht werden mĂŒssen, wodurch unter UmstĂ€nden sogar die Ladung beschĂ€digt wird. Bei niedrigen Reibbeiwerten kann die erforderliche Vorspannkraft ein Mehrfaches des Ladungsgewichtes betragen.
Die Berechnung der erforderlichen Vorspannkraft berĂŒcksichtigt das Ladungsgewicht, den vertikalen Zurrwinkel α der verwendeten Zurrmittel, den Gleit-Reibbeiwert, den Beschleunigungsfaktor sowie den Ăbertragungsbeiwert. Bei einer frei stehenden Ladung sind unabhĂ€ngig von der Berechnung mindestens zwei Zurrmittel zu verwenden.
FormschlĂŒssige Ladungssicherung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine formschlĂŒssige Sicherung kann durch lĂŒckenloses Beladen oder durch das Absichern von vorhandenen LadelĂŒcken mittels Blockiereinrichtungen erreicht werden. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Blockierkraft (BC) des Fahrzeugaufbaus bzw. der Blockiereinrichtung. Der Einsatz von rutschhemmendem Material (z. B. Antirutschmatten) kann diesen Effekt verstĂ€rken.
Beim formschlĂŒssigen Beladen fĂŒllt die Ladung die gesamte LadeflĂ€che lĂŒckenlos aus. Sie liegt dabei allseitig an einer ausreichend belastbare Laderaumbegrenzung an und kann so durch den Fahrzeugaufbau sicher an ihrem Platz gehalten werden.
Beim formschlĂŒssigen Sichern fĂŒllt die Ladung nicht die gesamte LadeflĂ€che aus oder liegt nicht allseitig an der Laderaumbegrenzung an. Jetzt kann sie durch den Einsatz ausreichend belastbarer Blockiereinrichtungen, z. B. Keile, Sperrbalken oder Einsteckringen so an ihrem Platz gehalten werden, dass sie nicht in die LadelĂŒcken rutschen kann.
Der Vorteil einer formschlĂŒssigen Ladungssicherung liegt darin, dass im Idealfall keine Zurrmittel mehr erforderlich sind, wodurch der Sicherungsaufwand stark reduziert wird.
Die Berechnung der erforderlichen Blockierkraft berĂŒcksichtigt das Ladungsgewicht, den Gleit-Reibbeiwert sowie den Beschleunigungsfaktor.
Direktzurren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim Direktzurren wird die Ladung erst dann durch die Zurrmittel auf der LadeflĂ€che gehalten, wenn sie sich aufgrund der im Fahrbetrieb wirkenden KrĂ€fte in Bewegung setzen will. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Zurrkraft (LC, Lashing Capacity), also die Kraft, fĂŒr die das Zurrmittel im Betrieb ausgelegt ist. Der Einsatz von rutschhemmendem Material (z. B. Antirutschmatten) kann diesen Effekt verstĂ€rken.
Der Vorteil des Direktzurrens liegt darin, dass die Zurrmittel wesentlich effektiver eingesetzt werden, betrÀgt doch die Zurrkraft (LC) eines Standardzurrgurtes 2500 daN, wÀhrend die Vorspannkraft (STF) seiner Ratsche oftmals nur mit 350 daN angegeben ist.
Die Berechnung der erforderlichen RĂŒckhaltekraft berĂŒcksichtigt das Ladungsgewicht, den vertikalen Zurrwinkel α sowie den horizontalen Zurrwinkel ÎČ der verwendeten Zurrmittel, den Gleit-Reibbeiwert und den Beschleunigungsfaktor. Die hĂ€ufigsten Arten des Direktzurrens sind:

Diagonalzurren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vier Zurrmittel (eines pro Ecke) werden im geraden Zug zwischen den Befestigungspunkten an der Ladung und den Zurrpunkten am Transportfahrzeug gespannt.
SchrÀgzurren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mindestens acht Zurrmittel (zwei pro Seite) werden im geraden Zug zwischen den Befestigungspunkten an der Ladung und den Zurrpunkten am Transportfahrzeug gespannt.

Schlingenzurren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Zurrmittel wird an den Zurrpunkten des Transportfahrzeugs eingehÀngt, als Schlinge vor, hinter bzw. seitlich um die Ladung gelegt und z. B. durch eine Palette gehalten. Das Zurrmittel wird in der Umreifung eingesetzt, weshalb der Wert der LC verdoppelt werden kann.
Kombinierte Ladungssicherung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die kombinierte Sicherung erfolgt durch den ergĂ€nzenden Einsatz von Methoden der kraftschlĂŒssigen und der formschlĂŒssigen Ladungssicherung, z. B. Blockieren zur Sicherung in Fahrrichtung mit Niederzurren als Sicherung nach hinten und zu den Seiten.
Berechnen der Ladungssicherung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Niederzurren
Die Berechnung der Vorspannkraft kann gemÀà der Richtlinie VDI 2700 Blatt 2 oder der EN 12195-1 erfolgen.
Nachfolgend wird nur die Berechnung gemÀà EN 12195-1:2010 vorgestellt. Danach berechnet sich die Gesamtvorspannkraft nach folgender Formel:
= Vorspannkraft zur Sicherung der gesamten Ladung durch Niederzurren
= Beschleunigungsbeiwert: 0,8 in Fahrtrichtung; 0,5 entgegen der Fahrtrichtung
= Beschleunigungsbeiwert: 0,5 quer zur Fahrtrichtung
= Beschleunigungsbeiwert: 1,0 in vertikaler Richtung
= Reibbeiwert
= Gewichtskraft der Ladung in daN
= Anzahl der Zurrmittelenden (zwei pro Zurrmittel)
= Vertikaler Zurrwinkel
= Sinuswert des Zurrwinkels
= Sicherheitsbeiwert: 1,25 in Fahrtrichtung; 1,10 quer zur und entgegen der Fahrtrichtung
Um die Anzahl der erforderlichen Zurrmittel zu erhalten, muss durch die Vorspannkraft (STF laut Kennzeichnungsetikett der benutzten Zurrmittel) geteilt werden.
Weblinks und Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ladungssicherungs-Portal Netzwerk fĂŒr Ladungssicherung
- Königsberger Ladungssicherungskreis mit einer informativen Bildergalerie
- Transport-Informations-Service: Ladungssicherungshandbuch des GDV
- Ladungssicherungs-Informations-System: Schulungshandbuch Ladungssicherung von StĂŒckgut der deutschen BAM
- Fachausschuss Ladungssicherung des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI)
- Dekra / Ladungssicherung
- Richtlinien zur Ladungssicherung mit Netzen
- Buch: Ladungssicherung â Leitfaden fĂŒr die Praxis, Autor Alfred Lampen, ISBN 3-9807856-0-2.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Ladungssicherung Hinweis-Seite vom BAG Köln
- â Berufskraftfahrer-Zeitung Nr. 7-2009, Seite 6â9.
- â www.ladungssicherung.de Homepage des Verlags GĂŒnter Hendrisch, abgerufen am 16. Januar 2021.
- â www.vdi.de. Richtlinienreihe VDI 2700 des Fachausschusses FA308.2. Aufgerufen am 23. Juni 2014.
- â Verantwortung + Haftung bei der Ladungssicherung ( vom 27. Februar 2012 im Internet Archive) (PDF; 261Â kB).
- â Artikel in der VerkehrsRundschau Nr. 33 vom 17. August 2007 â Urteile zur Ladungs- und Beförderungssicherheit
- â https://www.yumpu.com/de/document/view/24759882/falsche-lastverteilung-ladungssicherungde Unfallursache Falsche Ladeverteilung