Personalkosten
Personalkosten (oder Personalaufwand; englisch staff costs) sind im Rechnungswesen Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern im Produktionsprozess verursacht werden.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Personalkosten sind in vielen Unternehmensarten die wichtigste Kostenart. Sie wird ausgelöst durch den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit. Als planmĂ€Ăige TĂ€tigkeit transformiert menschliche Arbeit ein Arbeitsobjekt in ein ideell vorgegebenes, angestrebtes Arbeitsergebnis, welches ein marktfĂ€higes Produkt darstellt. Das Arbeitsobjekt ist eine Kombination materieller (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) und immaterieller GĂŒter (Informationen, Arbeitsanweisungen, Entscheidungen), die im Rahmen eines Arbeitsprozesses in ein marktfĂ€higes Produkt umgewandelt werden. Im Arbeitsprozess können Arbeitshilfsmittel (so genannte Potenzialfaktoren) repetitiv eingesetzt werden, die die menschliche Arbeitsleistung unterstĂŒtzen, ohne jedoch selbst in das Produkt einzugehen (etwa Werkzeuge, Computer).[1] Der Teil der Umwandlung von Arbeitsobjekten in ein Produkt, der in der Produktion auf menschliche TĂ€tigkeit zurĂŒckzufĂŒhren ist, heiĂt Personalkosten.
Abgrenzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Arbeit hat daher einen Preis in Form einer Entlohnung (Arbeitsentgelt), die aus betrieblicher Perspektive Kosten darstellt. Entscheidend fĂŒr die Zuordnung von Kosten zur Kostenart Personalkosten ist die arbeitsrechtliche Funktion als Arbeitnehmer im Betrieb. Dazu gehören â neben der Masse der BeschĂ€ftigten â auch Auszubildende, Praktikanten sowie FĂŒhrungskrĂ€fte bis hin zu Vorstand und GeschĂ€ftsfĂŒhrung. Nicht zu den Arbeitnehmern gehören ArbeitskrĂ€fte wie Handelsvertreter, Arbeitnehmer von Subunternehmen, Arbeitnehmer mit ihren ArbeitskostenzuschĂŒssen oder LeiharbeitskrĂ€fte. Nach herrschender Meinung sind Aufwendungen fĂŒr Leiharbeitnehmer ausdrĂŒcklich nicht dem Personalaufwand zuzuordnen. Grund hierfĂŒr ist, dass der Personalaufwand ein rechtliches AnstellungsverhĂ€ltnis erfordert. Da Leih- und ZeitarbeitskrĂ€fte rechtlich bei einer Fremdfirma angestellt sind, fallen diese somit nicht unter den Personalaufwand. Aufwendungen fĂŒr Leih- und ZeitarbeitskrĂ€fte sind deshalb unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auszuweisen.[2]
Arten der Personalkosten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Personalkosten können nach ihrem Entstehungsgrund wie folgt unterteilt werden:[3]
- Löhne (Zeitlohn, Akkordlohn, PrĂ€mienlohn, Ăberstundenlohn);
- GehÀlter (Zeitlohn);
- Gesetzliche, tarifliche und betriebliche Sozialkosten (Personalnebenkosten);
- Gesetzliche Sozialkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung;
- PrimĂ€re vertragliche Sozialkosten (direkte Zahlung an Arbeitnehmer): EssenszuschĂŒsse, Urlaubsgeld, JubilĂ€umszuwendungen, JahresabschlussvergĂŒtungen;
- SekundĂ€re vertragliche Sozialkosten (kommen dem Arbeitnehmer indirekt zugute): Kantine, Betriebsarzt, Kindergarten, betriebliche Altersversorgung und UnterstĂŒtzung;
- Sonstige Personalkosten (entstehen durch Fluktuationen): Stellenanzeigen, Abfindungen.
Personalnebenkosten haben eine zunehmende Bedeutung erlangt. Sie betragen bei Kreditinstituten bis zu 98Â % des Bruttoverdienstes, liegen in der Industrie bei bis zu 80Â % und im Einzelhandel bei etwa 70Â %.[4]
Arten der Personalnebenkosten:
- gesetzliche Personalnebenkosten: Arbeitgeberanteile an der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung oder Unfallkassen, die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die bezahlten Feiertage und Urlaubstage.
- tarifliche Personalnebenkosten: Werksarzt, Kantine, Arbeitsbekleidung, Kuren.
- vertragliche Personalnebenkosten: Abfindungen
Die Summe aus Personalkosten, Personalnebenkosten (Personalbasisaufwand) und Sachaufwand âSoziale Diensteâ plus Sachaufwand âAus- und Weiterbildung der Mitarbeiterâ (Personalzusatzaufwand) ergibt den Personalgesamtaufwand.[5]
Personalkosten können sowohl Fixkosten (Kosten der ArbeitskapazitÀt, Personal in der Verwaltung) als auch variable Kostenbestandteile (Akkordlöhne) enthalten. Wo sie dem KostentrÀger direkt zurechenbar sind, gehören sie zu den Einzelkosten, eine Umlage auf die Produkte ist bei Gemeinkosten erforderlich.
Erfassung und Buchung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das mitlaufende und zeitnahe automatische Erfassen der Personaleinzelkosten ist der einzige taugliche Ansatz, um zu einer authentischen Datenbasis zu gelangen. Jede Selbstaufschreibung wird durch Interessen der Beteiligten verzerrt sein und erlaubt keine revisionsfeste Nachkalkulation. Das erfordert mindestens die Erfassung einzelner Verrichtungen durch Methoden der Zeiterfassung fĂŒr Anfangszeiten, nachfolgende Verteilzeiten fallen dabei jeweils der laufenden Verrichtung zu.
Der wesentliche Buchungssatz fĂŒr Lohn- und Gehaltszahlungen lautet:
* Lohnaufwand (Bruttolohn) an ** Bankkonto ** Zugang Lohnsteuerverbindlichkeit ** Zugang Verbindlichkeit Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) * Aufwand aus gesetzlichen Sozialversicherungskosten an ** Zugang Verbindlichkeit Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil)
Die Sozialversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) wird zum drittletzten Banktag des laufenden Monats ĂŒberwiesen. Die einbehaltene Lohnsteuer wird am 10. Arbeitstag des Folgemonats an das Finanzamt ĂŒberwiesen. Der Buchungssatz lautet: Verbindlichkeiten gegenĂŒber SozialversicherungstrĂ€gern an Bank sowie Verbindlichkeiten gegenĂŒber Finanzbehörden an Bank.[6]
Kennzahlen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Personalkostenkennzahlen sind betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die als VerhĂ€ltniszahlen âabsolute Personalkostenwerte relativierenâ.[7] Sie sind von allgemeinem Interesse und Gegenstand der öffentlichen Diskussion.[8] Da Personalkosten neben den Materialkosten meist die bedeutendste Kostenart darstellen, unterliegen sie einer besonderen Beobachtung.
GelÀufige Kennzahlen im Zusammenhang mit Personalkosten sind neben der Personalaufwandsquote die PersonalintensitÀt:
Betriebe mit hoher MaterialintensitĂ€t haben meist eine geringe PersonalintensitĂ€t und umgekehrt, da zwischen beiden eine hohe negative Korrelation besteht. Zu den personalintensiven Betrieben gehören jene, bei denen der Personalkostenanteil an den Gesamtkosten oder Umsatzerlösen ĂŒber 50 % liegt. Das trifft insbesondere bei Metallindustrie, Elektrotechnik oder StraĂenbau zu, wo die Umsatzanteile bei mindestens 20 % und die Anteile am Rohertrag bei mindestens 60 % liegen. Auch im Dienstleistungssektor, im Handel und Handwerk besteht eine hohe PersonalintensitĂ€t. Personalintensive Betriebe weisen eine hohe SensibilitĂ€t fĂŒr (tarifliche) Lohn- und GehaltsverĂ€nderungen auf. Gleichzeitig sind solche Betriebe anfĂ€llig fĂŒr BeschĂ€ftigungsschwankungen, insbesondere bei fixen Personalkosten. Kostenremanenzen gibt es insbesondere bei Personalkosten durch gesetzliche oder vertragliche KĂŒndigungsfristen, wodurch Personal nicht so schnell abgebaut werden kann wie die Umsatzerlöse zurĂŒckgehen.
Auch die durchschnittlichen Personalkosten pro Mitarbeiter sind von allgemeinem Interesse:
Diese Durchschnittszahl gibt an, wie hoch das durchschnittliche Jahreseinkommen pro BeschÀftigten liegt, und kann bei Betriebsvergleichen derselben Branche herangezogen werden. Ihre AussagefÀhigkeit nimmt jedoch ab, wenn das EinkommensgefÀlle in einem Betrieb groà ist. Im Rahmen des Personalcontrollings können die ProduktivitÀt und Flexibilisierung im Personalbereich erhöht und Personalkosten und Fehlzeiten verringert werden.[9]
Der Personalbasisaufwand gibt den Personalaufwand fĂŒr die geleistete Arbeitszeit wieder. Dieser setzt sich aus Löhnen und GehĂ€ltern laut GuV Position 16 abzĂŒglich Löhne und GehĂ€lter fĂŒr bezahlte Ausfallzeiten abzĂŒglich Löhne und GehĂ€lter ohne Stundenleistung sowie abzĂŒglich der AusbildungsvergĂŒtungen ohne produktiven Zeitanteil zusammen.
Bilanzierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Gewinn- und Verlustrechnung unterscheidet fĂŒr das Gesamtkostenverfahren in § 275 Abs. 2 Nr. 6 a) HGB zwischen âLöhne und GehĂ€lterâ und âsoziale Abgaben und Aufwendungen fĂŒr Altersversorgung und fĂŒr UnterstĂŒtzungâ (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 b) HGB). Die ZufĂŒhrung zu den PensionsrĂŒckstellungen ist somit Bestandteil der Personalkosten. Beim Umsatzkostenverfahren gilt § 285 Nr. 8 b) HGB. Wird eigenes Personal zur Reparatur oder Wartung von Produktionsanlagen eingesetzt, ist dies ĂŒber die Position aktivierte Eigenleistungen zu verrechnen. Denn der Einsatz von Arbeitnehmern fĂŒr Eigenleistungen verursacht Aufwendungen, die nicht zum eigentlichen Produktionsprozess gehören. Deshalb sieht § 275 Abs. 2 Nr. 3 HGB fĂŒr das Gesamtkostenverfahren vor, dass die fĂŒr Eigenleistungen angefallenen Personal- (und Materialkosten) durch den Ertragsposten âandere aktivierte Eigenleistungenâ wieder neutralisiert werden mĂŒssen. Dadurch wird das Betriebsergebnis um VorgĂ€nge korrigiert, die mit der eigentlichen Leistungserstellung nichts zu tun haben. Ohne Korrektur wĂŒrde das Betriebsergebnis schlechter (niedrigerer Gewinn oder höherer Verlust) ausfallen. Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 5 b) HGB oder § 275 Abs. 3 Nr. 2 HGB werden die Löhne und GehĂ€lter fĂŒr fremde ArbeitskrĂ€fte ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen fĂŒr von Dritten bezogene Leistungen darstellen und betriebswirtschaftlich dem Materialaufwand zuzuordnen sind.
International
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die International Financial Reporting Standards (IFRS) kennen keine speziellen Vorschriften zum Begriff der Personalaufwendungen. Nach IAS 1.91 ist der Personalaufwand bei der Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, IAS 1.93 verlangt bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens zusĂ€tzliche Angaben ĂŒber den Personalaufwand. FĂŒr beide Darstellungsformen wird eine genaue Aufgliederung des Personalaufwandes nicht vorgeschrieben. Die âstaff costsâ / âemployee benefitsâ werden in IAS 19 behandelt. Die Vorschrift ist mit der deutschen Auslegung identisch und beinhaltet alle Personal- und Personalnebenkosten einschlieĂlich etwaiger SachbezĂŒge (Deputatlohn). Kein Personalaufwand stellen pauschalierte Reise-, Verpflegungs- und Ăbernachtungsspesen dar sowie Aufwendungen fĂŒr den Aufsichtsrat oder Beirat. Diese gehören zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Unterschiede zum HGB ergeben sich aus den PensionsrĂŒckstellungen, weil die Höhe des Pensionsaufwands zwischen HGB und IAS teilweise nicht ĂŒbereinstimmt.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- J. Berthel, F. G. Becker: Personal-Management. 8. Auflage. SchÀffer-Poeschel, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-7910-2614-5.
- M. Kolb: Personalmanagement. Gabler, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8349-0907-7.
- C. Scholz: Personalmanagement. 5. Auflage. Franz Vahlen, MĂŒnchen 2000, ISBN 3-8006-2182-7.
- G. Siebert: Personalaufwendungen. In: W. Ballwieser, A. G. Coenenberg, K. v. Wysocki (Hrsg.): Handwörterbuch der Rechnungslegung und PrĂŒfung. 3. Auflage. SchĂ€ffer-Poeschel, Stuttgart 2002, ISBN 3-7910-8046-6, Sp. 1648â1662.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Wolfgang LĂŒck (Hrsg.): Lexikon der Betriebswirtschaft. 1990, S. 78 ff.
- â Peter Bömelburg, Achim Curd RĂ€gle, Marco Gahm: Aufwendungen fĂŒr ZeitarbeitskrĂ€fte in der GuV. ( des vom 20. April 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. In: Der Betrieb. 12. April 2013, S. 765 ff.
- â Heinz KuĂmaul: Betriebswirtschaftslehre fĂŒr ExistenzgrĂŒnder. 2008, S. 142.
- â Roman Macha: Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung. 2011, S. 54.
- â Vgl. Magnus Radke, Die groĂe betriebswirtschaftliche Formelsammlung, Landsberg/Lech: mi, Verl. Moderne Industrie, 1999, S. 346.
- â Vgl. Coenenberg, Adolf Gerhard; Bergmann, Iris (2014): EinfĂŒhrung in das Rechnungswesen : Grundlagen der BuchfĂŒhrung und Bilanzierung / Adolf G. Coenenberg, 5., Aufl., Stuttgart : SchĂ€ffer-Poeschel, S. 178â179.
- â Christian Scholz: Personalmanagement. 2000, S. 720.
- â Roman Macha: Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung. 2011, S. 52.
- â Heinz KuĂmaul: Betriebswirtschaftslehre fĂŒr ExistenzgrĂŒnder. 2008, S. 59.