Technische Richtkonzentration
Die Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) gibt die Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach Stand der Technik maximal erreicht werden darf. TRK-Werte werden nur fĂŒr krebserzeugende, -verdĂ€chtige und erbgutverĂ€ndernde Stoffe angegeben, fĂŒr die kein MAK-Wert angegeben werden darf. Der TRK-Wert soll das Risiko eines Gesundheitsschadens minimieren, da auch bei eingehaltenem TRK-Wert eine BeeintrĂ€chtigung der Gesundheit des Menschen nicht ausgeschlossen ist. Dabei gelten die TRK-Werte fĂŒr Personen, die gesund und im erwerbsfĂ€higen Alter sind.
Der TRK-Wert war ein Grenzwert der deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bis zum Inkrafttreten ihrer Neufassung vom 1. Januar 2005. In Ăsterreich werden TRK-Werte weiterhin verbindlich festgelegt gemÀà der Grenzwerteverordnung (GKV).[1]
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit 1. Januar 2005 besteht mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung ein neues Grenzwert-Konzept. Die neue GefStoffV kennt nur noch gesundheitsbasierte Grenzwerte, genannt Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und Biologischer Grenzwert (BGW). Die alten Bezeichnungen MAK-Werte und BAT-Werte können und sollen jedoch bis zur vollstĂ€ndigen Umsetzung der Verordnung als Richt- und OrientierungsgröĂen weiter verwendet werden. Seit 2013 leitet der Ausschuss fĂŒr Gefahrstoffe fĂŒr krebserzeugende Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz stoffspezifische Expositions-Risiko-Beziehungen (ERB) ab sowie stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen (TRGS 910).[2][3]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Verordnung des Bundesministers fĂŒr Arbeit ĂŒber Grenzwerte fĂŒr Arbeitsstoffe sowie ĂŒber krebserzeugende und fortpflanzungsgefĂ€hrdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2021 â GKV) mit Stoffliste (MAK-Werte und TRK-Werte), Ăsterreich, abgerufen am 27. August 2021.
- â Expositionsbeurteilung bei krebserzeugenden Stoffen Das Risikokonzept des Ausschusses fĂŒr Gefahrstoffe (AGS), Institut fĂŒr Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- â TRGS 910 Risikobezogenes MaĂnahmenkonzept fĂŒr TĂ€tigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, BAuA