Zum Inhalt springen

Vitztum

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Vitztum, auch Viztum, Vitzthum(-amt) oder Vizedom (alle Varianten teilweise auch mit c geschrieben; von lateinisch Vicedominus), war die Amtsbezeichnung eines Stellvertreters oder Statthalters des SouverĂ€ns (Landesherrn), ursprĂŒnglich in geistlichen, spĂ€ter auch in weltlichen FĂŒrstentĂŒmern.[1] Das Amt entwickelte sich im Lauf der Zeit zu dem eines landesfĂŒrstlichen Beamten mit den Hauptaufgaben der Leitung des Finanzwesens und der AusĂŒbung richterlicher Funktionen. In den sĂŒd- und mitteldeutschen Gebieten erhielt der Vitztum spĂ€ter meistens die Bezeichnung Oberamtmann. In Frankreich entwickelte sich der Vidame.

Aus dem Begriff Vitztum entstand auch der Name des thĂŒringisch-sĂ€chsischen Adelsgeschlechts derer von Vitzthum sowie der Name Fitzthum.

Ab dem 9. Jahrhundert tritt er unter anderem in Italien und der spanischen Mark auf. Im 11. Jahrhundert kennt man ihn auch in sĂŒdlichen und westlichen deutschen Gauen. Besondere Verbreitung fanden die Vicedomini an den Bischofskirchen.

Er galt nach dem Herzog als einer der ersten MĂ€nner im Land und war den vier wichtigsten HofĂ€mtern ĂŒbergeordnet:

Vitztume in einzelnen Territorien

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hochstift Bamberg

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Besitzungen in KĂ€rnten des Hochstifts Bamberg wurden im Vizedomamt Wolfsberg verwaltet.

In der bayerischen Rechtsgeschichte war der Vitztum im Mittelalter Richter in Vertretung des Landesherrn. In der mittelalterlichen Geschichte setzten die bayerischen Herzöge Schreiber bzw. Vögte mit Gerichtskompetenz ein. Da der lokale Adel nur die niedere Gerichtsbarkeit ausĂŒbte, die Generalgerichtsbarkeit aber beim Landesherrn lag, vertraten die Richter den Landesherren bei Kapitalverbrechen wie z. B. Mord, Unzucht usw. Je nach Landesherren behielt sich dieser auch fĂŒr bestimmte Vergehen die Bestrafung vor. Dies bezeichnet man als ViztumshĂ€ndel.

Aus heutiger Sicht entsprach ein Viztumamt, bezogen auf die Verwaltungsebene, einem Regierungsbezirk und der Vicedom einem RegierungsprÀsidenten (der zum Teil auch als militÀrische Befehlshaber[2] fungierte).

Hochstift Fulda

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Hochstift Fulda war der Vizedom der verantwortliche Beamte fĂŒr das Vizedomamt Fulda.

Im Herzogtum Krain war das Vicedomamt in Laibach angesiedelt. Sitz war das Vitztumshaus (slowenisch: Vicedomova hiĆĄa).[3]

In Kurmainz war der Vizedom ursprĂŒnglich ein Hofamt. Erzbischof Adalbert I. von SaarbrĂŒcken (1112–1137) setzte ab 1120 fĂŒr die Zentren Mainz-Rheingau, Aschaffenburg, Eichsfeld-Hessen und Erfurt je einen Vizedom ein. Sie bildeten die Mittelinstanz zwischen Zentralgewalt und Amtleuten. Das Vizedomamt Mainz-Rheingau teilte sich spĂ€ter in das Vizedomamt in der Stadt Mainz und das Vizedomamt Rheingau. SpĂ€ter kam das Vizedomamt außer der Stadt Mainz hinzu.

Im Erzstift Salzburg war der Vizedom von Salzburg fĂŒr die Gebiete nördlich der Tauern (cis Turonem) zustĂ€ndig. FĂŒr die Gebiete sĂŒdlich des Tauernkamms (trans Turonem) war der Vizedom in Friesach verantwortlich. Bis 1595 bestand auch noch das Vizedomamt Leibnitz, das in diesem Jahr verkauft wurde.[4]

Hochstift WĂŒrzburg

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Vizedom war der Vertreter des Bischofs als Landesherr in der Hauptstadt WĂŒrzburg.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. ↑ Eduard Rosenthal: Geschichte des Gerichtswesens und der Verwaltungsorganisation Baierns. Stuber, WĂŒrzburg 1889 (google.com [abgerufen am 2. Oktober 2022]).
  2. ↑ Max Döllner: Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933. Ph. C. W. Schmidt, Neustadt a.d. Aisch 1950. (Neuauflage 1978 anlĂ€sslich des JubilĂ€ums 150 Jahre Verlag Ph. C. W. Schmidt Neustadt an der Aisch 1828-1978.) S. 296.
  3. ↑ August Dimitz: Gschichte Krains von der Ă€ltesten Zeit bis auf das Jahr 1813. 2. Teil. Laibach 1875 (wikimedia.org [PDF; abgerufen am 2. Oktober 2022]).
  4. ↑ Friederike Zaisberger: Geschichte Salzburgs, 1998, ISBN 978-3-486563511, S. 127, online.