Weinbauregion
Eine Weinbauregion bezeichnet allgemein eine Landschaft, in der Weinbau betrieben wird. DemgegenĂŒber ist der Begriff Weinbaugebiet viel spezifischer, da er eine geografische Region als Herkunftsangabe bezeichnet, in der Wein mit der weinrechtlichen Bezeichnung dieses Weinbaugebietes angebaut werden darf.
Weinbauregion ist auch ein Begriff aus dem österreichischen Weingesetz, siehe Weinbau in Ăsterreich. Dieses Gesetz bestimmt in der Novelle von 1999 vier Regionen, und zwar Weinland Ăsterreich (mit den BundeslĂ€ndern Niederösterreich und Burgenland), Steirerland (Bundesland Steiermark), Wien und Bergland Ăsterreich (mit den restlichen fĂŒnf BundeslĂ€ndern).
Der Grund fĂŒr diese MaĂnahme ist, dass so genĂŒgend groĂe Einzugsgebiete fĂŒr die Produktion von Tafelweinen (z. B. unter der Bezeichnung Weinland Ăsterreich) entstanden sind.
ZusĂ€tzliche Bedeutung haben die Weinbauregionen durch die EinfĂŒhrung des DAC-Konzeptes in mehreren Weinbaugebieten bekommen, da in den FĂ€llen, in denen der Name des Weinbaugebietes mit dem DAC ĂŒbereinstimmt, nur ganz bestimmte Sorten als DAC in Verkehr gebracht werden dĂŒrfen. Die ĂŒbrigen dĂŒrfen u. a. unter der Bezeichnung der Weinbauregion in Verkehr kommen.