Wohnbevölkerung
Unter Wohnbevölkerung versteht man in der Bevölkerungsstatistik zumeist alle Einwohner und Personen, die am maĂgebenden Ort ihre alleinige Wohnung haben beziehungsweise bei Einwohnern, die mehrere Wohnsitze haben, nur diejenigen, die vom maĂgebenden Ort aus ihrer Arbeit, Ausbildung oder Schulbildung nachgehen. Die ZĂ€hlung der Wohnbevölkerung erfolgt ĂŒber VolkszĂ€hlungen.
In der Schweiz ist dieser Begriff heute noch ĂŒblich und wird weiter differenziert.
Definition (Deutschland)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei dem heute von den meisten Statistischen Ămtern nicht mehr verwendeten Begriff zĂ€hlen also nur solche Personen als Einwohner, die am maĂgebenden Ort ihren ĂŒberwiegenden Aufenthalt haben. Die Frage, ob es sich hierbei um die Haupt- oder Nebenwohnung handelt ist hier nicht maĂgebend. Da in UniversitĂ€tsstĂ€dten die Studenten meist nur mit einer Nebenwohnung gemeldet sind, ist dies unerheblich. Sie zĂ€hlen bei der Wohnbevölkerung mit, weil sie in der Regel noch bei ihren Erziehungsberechtigten angemeldet sind.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Angehörige des Grenzschutzes und der Polizei in GemeinschaftsunterkĂŒnften werden der Wohnbevölkerung ihrer Standortgemeinde zugerechnet. Dagegen werden Soldaten im Grundwehrdienst oder auf WehrĂŒbung zur Wohnbevölkerung der Gemeinde gezĂ€hlt, in der sie vor ihrer Einberufung wohnten. Ausgenommen sind Angehörige der auslĂ€ndischen StationierungsstreitkrĂ€fte sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Bei der VolkszĂ€hlung am 17. Mai 1939 rechneten auch die ihrer Dienstpflicht nachgehenden Soldaten sowie die ArbeitsmĂ€nner und Arbeitsmaiden (dienstpflichtige Frauen) im Reichsarbeitsdienst zur Wohnbevölkerung der Garnisonsgemeinde und nicht der Heimatgemeinde.
Definition (Schweiz)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Schweiz werden seit 2011 unterschieden:
- die stĂ€ndige Wohnbevölkerung (am Hauptwohnsitz). Sie umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle auslĂ€ndischen Staatsangehörigen mit einer Anwesenheitsbewilligung fĂŒr mindestens 12 Monate oder ab einem Aufenthalt von 12 Monaten in der Schweiz (AuslĂ€nderausweise B/C/L/F oder N oder EDA-Ausweis, d. h. internationale FunktionĂ€re, Diplomaten und deren Familienangehörige). Die meisten Angaben des Bundesamtes fĂŒr Statistik beziehen sich auf diese "Referenzbevölkerung" und so werden auch MehrfachzĂ€hlungen einer Person vermieden.[1]
- die nichtstĂ€ndige Wohnbevölkerung am Hauptwohnsitz (z. B. AuslĂ€nder mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung fĂŒr weniger als 12 Monate, Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten)
- die Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz (z. B. Wochenaufenthalter mit hinterlegtem Heimatausweis)
Der frĂŒhere Begriff der "wirtschaftlichen Wohnbevölkerung" wird nicht mehr verwendet. Sie wurde aufgrund der Gemeinde ermittelt, welche eine Person als ihren Lebensmittelpunkt bezeichnete (als Selbstdeklaration).
Gemeinden verwenden fĂŒr ihre Planungen in der Regel die Gesamtbevölkerung als Summe der drei Teile, da alle Personen die Infrastruktur benutzen und bei Planungen berĂŒcksichtigt werden mĂŒssen. Z. B. Bern definiert diese als âalle in der Stadt Bern mittels Heimatschein, Heimatausweis oder AuslĂ€nderausweis registrierten Personen, unabhĂ€ngig von Aufenthaltsdauer, An- und Abwesenheitsmeldungenâ.[2]
Geschichte (Deutschland)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Erfassung der Einwohner nach der Definition der âWohnbevölkerungâ wurde im Deutschen Reich mit dem Datum der VolkszĂ€hlung vom 16. Juni 1925 (in Ăsterreich ab 1923) eingefĂŒhrt und ersetzte die bei der ZĂ€hlung am 1. Dezember 1871 (in Ăsterreich ab 1869) zum ersten Mal verwendete Methode nach der Definition âOrtsanwesende Bevölkerungâ. Dieser heute meist nicht mehr verwendete Begriff beinhaltet alle Einwohner, die sich an einem bestimmten Stichtag an dem maĂgebenden Ort aufgehalten haben, einschlieĂlich der MilitĂ€rpersonen. Dies fĂŒhrte vor allem zu Problemen bei Personen, die sich auf Reisen befanden und somit gelegentlich sowohl an ihrem Aufenthaltsort und oftmals auch noch an ihrem eigentlichen Wohnort gezĂ€hlt wurden (DoppelzĂ€hlung). FrĂŒhere Methoden der Erfassung der Bevölkerung waren nach uneinheitlichen Erhebungsverfahren durchgefĂŒhrt worden.
Der Begriff âWohnbevölkerungâ wurde im geltenden Melderecht durch den Begriff âBevölkerung am Ort der Hauptwohnungâ (Hauptwohnsitz) ersetzt (§ 7 der Meldeordnung der DDR vom 15. Juli 1965, § 12 des Melderechtsrahmengesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 16. August 1980 und § 1 des Meldegesetzes 1991 Ăsterreichs). Die Meldeordnung der DDR von 1965 trat am 1. Januar 1966 in Kraft. Die neuen Gesetze auf Basis des Melderechtsrahmengesetzes von 1980 wurden in der Bundesrepublik in den einzelnen BundeslĂ€ndern ab 1. April 1983 und nach der Wiedervereinigung auch in den neuen BundeslĂ€ndern ab 3. Oktober 1990 eingefĂŒhrt. In Ăsterreich trat das Meldegesetz 1991 am 1. Januar 1995 in Kraft.
Zur âBevölkerung am Ort der Hauptwohnungâ zĂ€hlen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige beziehungsweise ihre Hauptwohnung haben. FĂŒr Verheiratete mit mehreren Wohnungen, die nicht dauernd getrennt (die also gemeinsam in einem Haushalt) leben, gilt die Wohnung als Hauptwohnung, die sie als vorwiegend benutzte Wohnung gemeldet haben. FĂŒr alle ĂŒbrigen Personen mit mehreren Wohnungen gilt die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung. Da Studenten oftmals nur einen Zweitwohnsitz in der UniversitĂ€tsstadt haben, werden diese somit von den Statistischen Ămtern im Gegensatz zur Definition âWohnbevölkerungâ nicht zu den Einwohnern des maĂgebenden Ortes gerechnet.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â StĂ€ndige Wohnbevölkerung Definition auf bfs.admin.ch
- â Statistik Stadt Bern, JahrbĂŒcher mit Definitionen der Bevölkerungszahlen Jahrbuch 2019, S. 16.