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Andries de Witt

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Andries de Witt (* 16. Juni 1573 in Dordrecht; † 26. November 1637 (?)) war amtierender Landesadvokat/RatspensionĂ€r von Holland. Er gehörte zum alten Dordrechter Patriziergeschlecht De Witt.

Andries de Witt war der Ă€lteste Sohn von Cornelis Fransz. de Witt (1545–1622), einem der mĂ€chtigsten Regenten in Dordrechts Geschichte, aus dessen Ehe mit Johanna Heymans. Dieser war unter anderem vielmaliger regierender BĂŒrgermeister seiner Heimatstadt. Sein jĂŒngerer Bruder Jacob de Witt, dessen Söhne Cornelis de Witt und vor allem Johan de Witt gehören zu den bedeutendsten Personen der hollĂ€ndischen Geschichte im Goldenen Zeitalter (niederl.: de gouden eeuw).

1604 heiratete er Elisabeth van den Honert, beide hatten zehn, nach anderen Quellen zwei gemeinsame Kinder.

De Witt studierte die Rechte an der Universiteit Leiden, bereiste mehrere Jahre Deutschland, die Schweiz, Frankreich und England, und bekleidete dann verschiedene Ämter in Dordrecht, schließlich den des PensionĂ€rs.

In der Auseinandersetzung des Statthalters Moritz von Oranien mit Landesadvokat Johan van Oldenbarnevelt stand er auf Moritz’ Seite. Nach der Verhaftung des (ein Jahr spĂ€ter hingerichteten) Oldenbarnevelt im Jahre 1618 fĂŒhrte er die GeschĂ€fte dieses (nach dem Statthalter) de facto höchsten Amts der Republik der Sieben Vereinigten Provinzen vertretungsweise, bis 1621 Anthonie Duyck zum Nachfolger Oldenbarnevelts gewĂ€hlt wurde, allerdings mit eingeschrĂ€nkten Rechten und dem neuen Titel des RatspensionĂ€rs von Holland.

In diesem Amt agierte De Witt ohne Eigeninitiative, ohne eigenen Einfluss weder auf innere, noch auf Ă€ußere GeschĂ€fte. Er beschrĂ€nkte sich auf die AusfĂŒhrung ihm erteilter AuftrĂ€ge.

Von 1620 bis zu seinem Tode war De Witt Rat im hollÀndischen Gerichtshof.

VorgÀngerAmtNachfolger
Johan van OldenbarneveltRatspensionÀr von Holland
1619–1621
Anthonie Duyck