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Codex Eberhardi

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Widmungsbild aus dem Codex Eberhardi, Marburg, Hessisches Staatsarchiv, K426, fol. 6r

Der zweibĂ€ndige Codex Eberhardi (Marburg, Hessischen Staatsarchiv, K425 und K426) ist als Kartular ein von dem Mönch Eberhard angelegtes zusammenfassendes Verzeichnis der zahlreichen GĂŒter und EinkĂŒnfte des Reichsklosters Fulda im Umfang von 178 Blatt (Bd. 1) und 196 Blatt (Bd. 2) aus der zweiten HĂ€lfte des 12. Jahrhunderts.

Entstehung und Inhalt

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Etwa zwischen 1150 und 1160 fertigte der Mönch (oder Konverse) Eberhard, genannt Eberhard von Fulda, der wahrscheinlich einer thĂŒringischen Ministerialenfamilie entstammte, Abschriften der im Kloster gesammelten Besitzurkunden aus frĂŒherer Zeit an. Er gliederte das Material nach dem Rang der Aussteller in jeweils meist mit eigenem Vorwort eingeleitete Abschnitte: 1. privilegia apostolicorum (PĂ€pste), 2. praecepta regum (Kaiser und Könige) 3. tradiciones fidelium (Traditionsurkunden), 4. descriptiones (Einzelschenkungen), 5. concambia (Tauschurkunden), 6. reditus prediorum (Verzeichnis der EinkĂŒnfte, Urbare), 7. familiae (Hörige und Hintersassen), 8. monasteria (Nebenklöster), 9. beneficia (Lehen), 10. oblationes fratrum (SeelgerĂ€te), 11. bona infirmorum (GĂŒter des Krankenhauses), 12. gesta Marcvardi (Biographie Abt Markwards).

Den Auftrag, ein Kopialbuch archivierter Urkunden und Regesten zu schaffen, vergab Abt Markward I. (1150–65), der die Benediktinerabtei in der Mitte des 12. Jahrhunderts in einem wirtschaftlich desolaten Zustand vorfand. Die Anregung und das erforderliche Pergament kamen von dem Cellerar Duto.

Als Kopist setzte dieser es sich zum Ziel, möglichst viel verlorenes Klostergut zurĂŒckzugewinnen und griff dabei auch zum Mittel der VerfĂ€lschungen und FĂ€lschungen. Mit den so geschaffenen Rechtstiteln sollten Fuldaer Besitzrechte an GĂŒtern bewiesen werden, die dem 744 gegrĂŒndeten Kloster aber teilweise nie vermacht worden waren. Der Versuch, die wirtschaftliche Situation durch die Aufzeichnung der BesitztĂŒmer und deren Einforderung von LehenstrĂ€gern oder Ministerialen zu verbessern, hatte zum Teil Erfolg. Die Quellen Eberhards waren neben den noch vorhandenen Originalurkunden die karolingischen Kartulare aus der Zeit des Abtes Hrabanus Maurus, von deren ursprĂŒnglich acht BĂ€nden heute nur mehr einer existiert (Marburg, Hessisches Staatsarchiv, K424).

Das Urteil der Forschung hat sich von radikaler, vor der Zugrundelegung moralischer, charakterlicher[1] und sogar juristischer[2] Kategorien nicht haltmachenden Kritik des 19. Jahrhunderts zu einer differenzierteren, die ZeitumstĂ€nde und die Intentionen Eberhards berĂŒcksichtigenden Betrachtungsweise fortentwickelt. WĂ€hrend die scharfe Kritik der Diplomatiker noch bei Thomas Vogtherr nachhallt, der den Codex Eberhardi als „eine der grĂ¶ĂŸten FĂ€lschungsaktionen, die im Mittelalter jemals in einer einzigen Werkstatt erfolgten.“ (Vogtherr, S. 47) bezeichnet, urteilte bereits Edmund E. Stengel, der Editor der Fuldaer Urkunden bis 802, wesentlich differenzierter: „Der Codex Eberhardi ist bei weitem die umfassendste Überlieferungsform der Ă€lteren Fuldaer Urkunden“ (Stengel, XXX) und „Diese Sammlung ist denn auch von jeher in der Abtei Fulda selbst das bequeme Nachschlagewerk gewesen und jahrhundertelang geblieben, in dem man alle seine Rechtstitel geborgen glaubte wie in Abrahams Schoße“ (Stengel, XXX). Große Teile der Sammlung sind durchaus frei von gravierenden Interpolationen und FĂ€lschungen.[3] Die dem Mönch Eberhard in der bisherigen Forschung unterstellten FĂ€lschungen wurden dahin revidiert, dass die FĂ€lschungen in erster Linie auf die Kaiser- und Königsurkunden sowie die der PĂ€pste zu beziehen sind. Auch Meyer zu Ermgassen stellt zwar fest, der Kopist habe „kaum eine der von ihm benutzten Urkunden getreu wiedergegeben, nicht wenige [...] selbst erfunden,“ beurteilt Eberhards FĂ€lschungen im Anschluss an Otto Roller aber „als rein formal, inhaltlich eher als geringfĂŒgig.“[4] Ein Beispiel der heutigen Betrachtung Eberhards bietet auch die Dissertation von Stefan Alles.[5] Termineiurkunden besonders aus dem mittelhessischen Raum und ihre „Verunechtungen“ durch Eberhard untersuchte Franz Staab.[6]

Der Mönch oder Konverse Eberhard sah seine FĂ€lschungen unter anderen Gesichtspunkten als moderne Juristen, Historiker und Diplomatiker: „Was dieser Mönch tat, diente nicht seinem eigenen Vorteil, sondern er fĂ€lschte zum Wohle des Konvents, dem er angehörte.“ (Vogtherr, S. 49). Heinrich Meyer zu Ermgassen, der die Selbstzeugnisse Eberhards als erster systematisch untersucht hat, resĂŒmiert: „Nach Eberhards zahlreichen Einlassungen ist sein Codex von ihm nicht als Kopiar im strengen Sinne gemeint: nicht in erster Linie als internes Nachschlagewerk, sondern vielmehr auf Außenwirkung berechnet. Seinem agitatorischen Zweck hat er sein Material untergeordnet. Auf diplomatische Genauigkeit kam es ihm dabei nicht an. Sein Werk ist eine Tendenzschrift. Wie in anderen vergleichbaren Handschriften geht es [...] um die â€șKorrekturâ€č einer vermeintlich geschichtlichen Fehlentwicklung, um die Wiederherstellung eines ursprĂŒnglichen Zustandes.“ Die SchriftbĂ€nder des Dedikationsbildes unterstĂŒtzen diese Interpretation. Sie weisen die Stiftungen als Eigentum Christi aus, der wiederum anerkennt, durch sie genĂ€hrt worden zu sein. Die beiden Hausheiligen und Patrone, Bonifatius und Sturmi, werden in der umlaufenden Rahmeninschrift prĂ€sentiert: Fulda per egregios hos est suffulta patronos. Ecce Bonifatius sacer et Sturmis pater almus. (Fulda wurde durch diese hervorragenden Patrone gestĂŒtzt: Siehe, der heilige Bonifatius und der liebevolle Vater Sturmi!). Ihr Wirken beschreibt der Vers des Schriftbandes, das die himmlische von der irdischen SphĂ€re scheidet: Hi domino celi iungunt nos ore fideli. (Diese vereinigen uns mit dem Herrscher des Himmels durch ihr treues Wort.). Das Schriftband vom Initiator der GrĂŒndung des Klosters, dem heilgen Erzbischof Bonifatius, zur rechten Christi verlaufende Band trĂ€gt die Inschrift: Accipe dona deus nobis collata rogamus. (Nimm die Gaben, Gott, die uns gestiftet wurden, entgegen.). Das aus der Linken Christi zum GrĂŒnderabt, dem Heiligen Sturmi, herabfĂŒhrende Schriftband trĂ€gt die Inschrift: Me lactaverunt, sua qui vobis tribuerunt. (Mir gaben Milch zu trinken, die ihr Hab und Gut euch zuwiesen.) Das den in demĂŒtiger Proskynese Bonifatius zu FĂŒĂŸen liegenden Eberhard begleitende Schriftband trĂ€gt die Inschrift: Fratris Eberhardi miserere, pater Bonifaci. (Des Bruders Eberhard erbarme dich, Bonifatius.).[7]

Eine FĂŒlle von Detailangaben in der Handschrift gestattet Historikern EinschĂ€tzungen ĂŒber die AnfĂ€nge von Siedlungen und Orten bis in die Zeit der Frankenkönige.

Da der Codex Eberhardi neben praktischen vor allem auch reprĂ€sentativen Zwecken diente und insofern kein Kopiar im ĂŒblichen Sinne war, sondern auf Außenwirkung zielte,[8] wurde er mit außerordentlich reichem und qualitĂ€tvollem Buchschmuck ausgestattet, darunter das hier abgebildete Dedikationsbild zum zweiten Band (fol. 6r), zahlreiche historisierte Figureninitialen mit Papst-, Königs- und Kaiserdarstellungen sowie bewohnte Initialen mit Menschen, Tieren, Fabelwesen und Monstern, florale Rankeninitialen, Drolerieinitialen, Lombarden, kalligraphisch gestaltete Textzierseiten, Arkaden als Architekturrahmen und Monogramme.[9] In dieser Hinsicht lĂ€sst sich ihm keine andere Handschrift vergleichbaren Inhalts an die Seite stellen.

  • Pistorius Niddanus: Rerum Germanicarum veteres jam primum publicati scriptores
, (Erstdruck aller vorhandenen Urkunden und Diplome), Frankfurt 1583/1607.
  • Johann Friedrich Schannat: Corpus traditionum Fuldensium
 Leipzig 1724.
  • Ernst Friedrich Johann Dronke: Codex diplomaticus Fuldensis. Fischer, Kassel 1850.
  • Konrad Wislicenus: Die UrkundenauszĂŒge Eberhards von Fulda. Kiel 1897.
  • Edmund Ernst Stengel: Urkundenbuch des Klosters Fulda, Marburg 1953/1958.
  • Heinrich Meyer zu Ermgassen (Hrsg.): Der Codex Eberhardi des Klosters Fulda, Band 1 (1995), Band 2 (1996), Band 3 (2007) und Band 4: Der Buchschmuck des Codex Eberhardi (2009), Marburg, ISBN 3-7708-1044-9 (Bd. 1), ISBN 978-3-7708-1059-8 (Bd. 2), ISBN 978-3-7708-1313-1 (Bd. 3), ISBN 978-3-86354-137-8 (Bd. 4).
  • Thomas Vogtherr in: Fulda im Alten Reich, hrsg. von Berthold JĂ€ger (Veröffentlichungen des Fuldaer Geschichtsvereins 59), Fulda 1996, ISBN 978-3-7900-0275-1.
  • Enno BĂŒnz: Klösterliche Grundherrschaft in Hessen: Wirtschaftliche Bedingungen monastischen Lebens im frĂŒhen und hohen Mittelalter am Beispiel der Benediktinerabtei Fulda, in: Sebastian Zwies (Hrsg.): Das Kloster Fulda und seine Urkunden. Moderne archivische Erschließung und ihre Perspektiven fĂŒr die historische Forschung. Tagung zum Abschluss des Projektes „Online-Erschließung des Urkundenbestandes der Reichsabtei Fulda (751 - 837)“ (Fuldaer Studien 19). Herder, Freiburg u. a. 2014, ISBN 978-3-451-30695-2, S. 185–219.
Commons: Codex Eberhardi – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. ↑ Zur Forschungsgeschichte und den Urteilen der Diplomatiker vgl. Heinrich Meyer zu Ermgassen: Der Buchschmuck des Codex Eberhardi (siehe Literatur) S. 26–28. „Er hat damit den Dipolomatikern manchen bösen Streich gespielt,“ kritisiert Karl Foltz: Eberhard von Fulda und die Kaiserurkunden des Stifts, in: Forschungen zur deutschen Geschichte 18, 1878, S. 491–515, hier S. 496; seine „Sorglosigkeit“ und „WillkĂŒr“ tadelt Eduard Heydenreich: Das Ă€lteste Fuldaer Cartular im Staatsarchive zu Marburg. Das umfangreichste Denkmal in angelsĂ€chsischer Schrift auf deutschem Boden. Ein Beitrag zur PalĂ€ographie und Diplomatik, sowie zur Geschichte des Hochstiftes Fulda. Teubner, Leipzig 1899, S. 13; S. 16f.; seine „UnzuverlĂ€ssigkeit“ Michael Tangl: Die Fuldaer Privilegienfrage, in: Ders.: Das Mittelalter in Quellenkunde und Diplomatik. AusgewĂ€hlte Schriften, Bd. 1. Akademieverlag, Berlin 1966, S. 489–539, hier S. 519 (original 1899), vgl. ebd. S. 506, Anm. 78; S. 523f.; von „verschrobener Charakterbildung“ spricht Ernst Bernheim: Lehrbuch der historischen Methode und der Geschichtsphilosophie. Mit Nachweis der wichtigsten Quellen und Hilfsmittel zum Studium der Geschichte. Duncker und Humblot, 8. Aufl. Leipzig 1908, S. 521; „Mangel an Gewissenhaftigkeit und GrĂŒndlichkeit“ seien „fast das Geringste, was man ihm vorwerfen muss“, urteilt Johannes Bauermann: Kleine diplomatische Funde 1. Eine Urkunde aus Veßra (1132/33) und der Codex Eberhardi, in: Sachsen und Anhalt. Jahrbuch der Historischen Kommission fĂŒr die Provinz Sachsen und fĂŒr Anhalt 7, 1931, S. 474–482, hier S. 482, Anm. 33.
  2. ↑ „FĂ€lschung und Betrug“ konstatiert Harry Bresslau: Handbuch der Urkundenlehre fĂŒr Deutschland und Italien, Bd. 1. De Gruyter, 2. Aufl. 1902, S. 97.
  3. ↑ Otto K. Roller: Eberhard von Fulda und seine Urkunden, Diss. Marburg 1900 (Zeitschrift des Vereins fĂŒr Hessische Geschichte und Landeskunde Neue Folge, Supplement 13, 1901) S. 75f.
  4. ↑ Meyer zu Ermgassen: Codex Eberhardi. Bd. 1, S. IXf.
  5. ↑ Stefan Alles: Lampert von Hersfeld und Eberhard von Fulda. Zwei gelehrte Mönche als kritische ReprĂ€sentanten ihrer benachbarten Reichsabteien in den UmbrĂŒchen des 11. und 12. Jahrhunderts. Eine vergleichende WĂŒrdigung von Umfeld, Werk und Bedeutung aus landesgeschichtlicher Perspektive. Marburg 2011, hier besonders S. 128–209.
  6. ↑ Franz Staab: Echte Termineiurkunden aus dem frĂŒhen Mittelalter und FĂ€lschungen Eberhards von Fulda = Monumentae Germaniae Historica. Schriften, Band 33, III. FĂ€lschungen im Mittelalter Teil III. Diplomatische FĂ€lschungen (I). Sonderdruck. Hannover 1988, S. 283–314.
  7. ↑ der Lateinische Text ist ediert von Heinrich Meyer zu Ermgassen: Der Codex Eberhardi (siehe Literatur) Bd. 2, S. 9, die Übersetzung stammt von mir, Brun Candidus.
  8. ↑ Vgl. Heinrich Meyer zu Ermgassen: Der Buchschmuck des Codex Eberhardi (siehe Literatur) S. 24–26, ders., Der Codex Eberhardi (siehe Literatur) Bd. 1, S. XII-XIV.
  9. ↑ Vgl. Heinrich Meyer zu Ermgassen: Der Buchschmuck des Codex Eberhardi (siehe Literatur) S. 33–100.