Zum Inhalt springen

Ehrengrab

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie
EhrengrÀbergruppe auf dem Wiener Zentralfriedhof

Ein Ehrengrab ist Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch StĂ€dte oder Gemeinden fĂŒr BĂŒrger, die sich zu Lebzeiten besondere Verdienste erworben haben. Die Vergabe und Erhaltung derartiger GrĂ€ber erfolgt durch die öffentliche Hand. Je nach Vergabepraxis kann ein Ehrengrab den Charakter einer öffentlichen Auszeichnung fĂŒr eine bedeutende Einzelperson oder einer GedĂ€chtnisstĂ€tte fĂŒr einen bestimmten Personenkreis haben. Wenn keine Nachkommen oder Institutionen vorhanden sind, die sich um die GrĂ€ber dieser Persönlichkeiten kĂŒmmern, ĂŒbernehmen die Gemeinden oder StĂ€dte die Verantwortung fĂŒr die GrĂ€ber und finanzieren die Grabpflege. So wird die Erinnerung an die geehrten Personen wachgehalten. Es werden zum anderen (im Sinne der Denkmalpflege) vielfach Zeugnisse der Kulturgeschichte bewahrt. Beispielsweise können auf geschlossenen Friedhöfen aufwendige Umbettungen der GrĂ€ber der Geehrten und der Erhalt bewahrenswerter GrabstĂ€tten durch das Statut eines Ehrengrabs mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.

EhrengrĂ€ber bestehen weltweit. FĂŒr die Vergabe des Status, Finanzierung und Pflege der Anlagen sind unterschiedliche Regelungen nach Tradition und Gesetz des Staates oder der Kommune gegeben. Es werden mitunter Soldatenfriedhöfe oder die BegrĂ€bnisstĂ€tten von Opfern der politischen Verfolgung durch frĂŒhere Regime als EhrengrĂ€ber behandelt.

In den deutschsprachigen LĂ€ndern wird die Vergabe, Finanzierung und Pflege von EhrengrĂ€bern in ihren GrundzĂŒgen untereinander Ă€hnlich gehandhabt. Im Folgenden wird am Beispiel Berlins die entsprechende Verordnung stellvertretend fĂŒr zahlreiche weitere Gemeinden und StĂ€dte dargestellt. In Deutschland unterhĂ€lt das Land Berlin die grĂ¶ĂŸte Anzahl derartiger StĂ€tten. Die anschließende Auflistung weiterer StĂ€dte erhebt keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit und soll lediglich GrĂ¶ĂŸenordnungen verdeutlichen.

Auf Bundesebene gibt es mit Stand August 2025 32 EhrengrĂ€ber fĂŒr im Dienst verstorbene Bundeswehrangehörige.[1]

Ehrengrabmarkierung in Berlin

Von den rund 200 Berliner Friedhöfen bestehen in 80 Friedhöfen ĂŒber 740 EhrengrabstĂ€tten mit ĂŒber 800 EhrengrĂ€bern. Teilweise sind in FamiliengrĂ€bern mehrere geehrte Personen bestattet. Die aktuelle Berliner öffentliche Ehrengrabpflege geht auf einen Beschluss des Senates aus dem Jahr 1952 zurĂŒck und wurde durch eine Allgemeine Anweisung fĂŒr die Anerkennung, Überlassung und Pflege 
 geregelt, die zu Beginn 60 GrabstĂ€tten zugutekam. Die weitere Grundlage bildet § 12, Abs. 6 des Gesetzes ĂŒber die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofgesetz) vom 1. November 1995. Danach stellt das Land Berlin unentgeltlich EhrengrĂ€ber zur VerfĂŒgung, deren Kosten von den zustĂ€ndigen BezirksĂ€mtern getragen werden:

„1. FĂŒr Verstorbene, denen die Bundesregierung oder die Regierung eines Landes ein StaatsbegrĂ€bnis gewĂ€hrt hat oder denen das EhrenbĂŒrgerrecht verliehen worden ist, sowie fĂŒr ihre Ehegatten ĂŒber den Ablauf der Ruhezeit hinaus.
2. FĂŒr Verstorbene, denen die Ehrenbezeichnung ‚StadtĂ€ltester‘ verliehen worden ist sowie deren Ehegatten fĂŒr die doppelte Dauer der Ruhezeit.
3. FĂŒr Verstorbene, die EmpfĂ€nger von Ehrenruhegeld waren oder sich um Berlin besonders verdient gemacht oder ĂŒber Berlin hinaus hervorragende Leistungen vollbracht haben oder deren Andenken in der Öffentlichkeit fortlebt, sowie fĂŒr deren Ehegatten.“

– Ehrungsverzeichnis des LuisenstĂ€dtschen Bildungsvereins[2]

VorschlĂ€ge zur Anerkennung oder Aberkennung von EhrengrĂ€bern kann jeder BĂŒrger bei der zustĂ€ndigen Senatsverwaltung fĂŒr Stadtentwicklung und Umwelt einreichen. Die Ernennung erfolgt – frĂŒhestens fĂŒnf Jahre nach dem Tod der vorgeschlagenen Person – durch Senatsbeschluss fĂŒr die geltende Mindestruhezeit von 20 Jahren. Die – auch mehrfache – VerlĂ€ngerung des Ehrengrabstatus um weitere 20 Jahre ist möglich, „soll jedoch die Ausnahme bleiben“.[3] Eine solche VerlĂ€ngerung erfolgt nicht zwangslĂ€ufig im Jahr des Verfalls des Status eines Ehrengrabs. So war beispielsweise die Frist fĂŒr das Ehrengrab des Komponisten Felix Mendelssohn Bartholdy eigentlich bereits 2008 abgelaufen, wurde aber erst 2010 formell um die ĂŒbliche Frist von 20 Jahren verlĂ€ngert.[3]

Die anerkannten GrabstĂ€tten werden mit rötlichen Steinen gekennzeichnet, die die zweizeilige Aufschrift Ehrengrab, Land Berlin ĂŒber dem Wappen der Stadt tragen. Berliner EhrengrĂ€ber haben beispielsweise Karl Bonhoeffer, Bertolt Brecht, Hanns Eisler, Theodor Fontane, Curt Goetz, die BrĂŒder Grimm, Georg Ludwig Hartig, Heinrich von Kleist, Annedore Leber, Otto Lilienthal, Marg Moll, Otto Nicolai, Georg Schumann, Friedrich von Raumer, Ernst Reuter, Joachim Ringelnatz, Agnes Windeck, Heinrich Zille und Arnold Zweig.

Im Jahr 2003 entschied der Senat, die aus den USA ĂŒberfĂŒhrte Urne des in Berlin geborenen Philosophen Herbert Marcuse in einem Ehrengrab beizusetzen. Der 2004 verstorbene Starfotograf Helmut Newton, der 1920 als Helmut NeustĂ€dter in Berlin zur Welt kam, erhielt auf Beschluss ein Ehrengrab, wobei der Senat ausnahmsweise von der Regel, erst fĂŒnf Jahre nach dem Tod zu entscheiden, abrĂŒckte. Weitere Ausnahmen hatte der Senat beispielsweise 2002 fĂŒr Hildegard Knef und 2015 fĂŒr Richard von WeizsĂ€cker und Egon Bahr gemacht.

Was als Ehrengrab gilt, ist mitunter von den historischen und politischen Rahmenbedingungen abhĂ€ngig. So richtete die DDR mit der GedenkstĂ€tte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde einen eigenen Ehrenfriedhof ein, der als BegrĂ€bnisstĂ€tte fĂŒr Personen diente, die sich nach Ansicht des PolitbĂŒros der SED in der deutschen Arbeiterbewegung und um den Kampf fĂŒr die „sozialistische Idee“ verdient gemacht hatten. Seit dem Ende der DDR werden dort keine neuen Grabanlagen mehr vergeben.

Weitere StÀdte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ehrengrab von Adolf Loos auf dem Wiener Zentralfriedhof

Um den 1874 eröffneten Wiener Zentralfriedhof fĂŒr die Bevölkerung attraktiv zu machen, wurden fĂŒr berĂŒhmte Persönlichkeiten EhrengrĂ€ber angelegt. DafĂŒr wurden auf anderen Wiener Friedhöfen beerdigte BerĂŒhmtheiten wie Ludwig van Beethoven und Franz Schubert exhumiert und ĂŒberfĂŒhrt. Persönlichkeiten wie Wolfgang Amadeus Mozart erhielten GrabdenkmĂ€ler. 2015 gibt es auf dem Zentralfriedhof mehr als 350 EhrengrĂ€ber und mehr als 600 ehrenhalber gewidmete GrĂ€ber. Der Unterschied zwischen beiden Formen besteht darin, dass Gestaltung und Pflege von ehrenhalber gewidmeten GrĂ€bern den Nachkommen obliegt, sofern diese dazu imstande sind. Andernfalls wĂŒrde diese Widmung entweder verfallen oder möglicherweise die Grabpflege von der Stadt ĂŒbernommen. EhrengrĂ€ber (wie fĂŒr verstorbene BundesprĂ€sidenten nach 1945) werden hingegen seitens der Stadt gestaltet und „auf Friedhofsdauer“ erhalten. Die Nachkommen haben darauf keinen Einfluss.

Auf anderen Wiener Friedhöfen existieren insgesamt einige Hundert anderer ehrenhalber gewidmeter GrÀber.

In Salzburg erfolgt die ErklĂ€rung zum Ehrengrab durch den Gemeinderat der Stadt fĂŒr einen dreißigjĂ€hrigen Zeitraum und kann um dreißig Jahre verlĂ€ngert werden. Dem Schriftsteller Hermann Bahr, dem Bergsteiger Ludwig Purtscheller und weiteren 25 verdienten BĂŒrgern richtete die Mozartstadt EhrengrĂ€ber auf dem Kommunalfriedhof ein.

Die Stadt ZĂŒrich unterhĂ€lt auf dem Friedhof Nordheim beim Krematorium Nordheim ein „Ehrengrab der Anatomie“. In diesem Gemeinschaftsgrab werden auf Wunsch die Urnen von Personen beigesetzt, die sich nach ihrem Tod dem Anatomischen Institut der UniversitĂ€t ZĂŒrich fĂŒr Forschungszwecke zur VerfĂŒgung gestellt hatten. Derartige „AnatomiegrĂ€ber“ existieren in zahlreichen UniversitĂ€tsstĂ€dten der Schweiz, Deutschlands und Österreichs, wobei die Kosten meist von der verantwortlichen Institution getragen werden.

Commons: Ehrengrab – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Ehrengrab – BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. ↑ Grabpflege fĂŒr im Dienst verstorbene Bundeswehrangehörige. In: bundestag.de. 13. August 2025, abgerufen am 30. MĂ€rz 2026.
  2. ↑ EhrengrĂ€ber. In: Ehrungsverzeichnis des LuisenstĂ€dtschen Bildungsvereins
  3. 1 2 Anerkennung und weitere Erhaltung von GrabstÀtten als EhrengrabstÀtten des Landes Berlin. (PDF, 73 kB). Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 16/3696 vom 30. November 2010; abgerufen am 11. MÀrz 2019.